Artenschutz und Dokumentation
EG-Bescheinigung, Behörden, Verordnungen, Kennzeichnung, Fotodokumentation...
Für Laien hört sich das alles kompliziert an.
Das sogenannte
“Washingtoner Artenschutzübereinkommen”
regelt seit 1976 den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten international!
Die Europäischen Landschildkröten gehören zu dem Schutzstatus (Anhang II).
In Europa gilt seit 1976 die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97,
dieses regelt den Handel von geschützten Arten.
Der Schutzgrad wird in vier Anhänge unterteilt (A bis D).
Europäische Landschildkröten gehören dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedroht) an.
Für alle geschützten Arten gilt grundsätzlich, dass die Haltung sowieso jeder
Zu- und Abgang der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss.
Machst du das nicht, hast du mit einer Strafe zu rechnen!
Die in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen
oder den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen
abgegeben bzw. aufgenommen werden.
Kennzeichnung durch Fotodokumentation:
Seit Januar 2001 ist es Pflicht, die unter Anhang A aufgeführten Arten zu kennzeichnen, damit diese eindeutig identifiziert werden können.
Diese Kennzeichnung kann heute neben dem ab 500g Körpergewicht möglichen
Mikrochip-Transponder auch mit der Fotodokumentation durchgeführt werden.
Dabei wird in den unten aufgeführten Abständen jeweils ein Bild
des Rücken- und Bauchpanzers der Fotodokumentation angehangen.
Die für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos sollen ein
bildfüllendes Format (13 x 9 cm) haben,
senkrecht von oben und in guter Qualität anzufertigen.
Besonders wichtig ist es, dass nichts reflektiert um die einzelnen Nähte
des Bauchpanzers deutlich zu sehen.
Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein, Grund hierfür ist die
selbst Zuordnung von Tier und Bescheinigung.
Um anhand der Fotos die Größe des Tieres erkennen zu können, ist es notwendig,
ein Lineal daneben zu legen oder aber das Tier auf Karopapier abzulichten.